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Cloudlösung Vertrag

1. Gegenstand

Der vorliegende « Vertrag » regelt die Vertragsverhältnisse zwischen dem Käufer (nachstehend « Kunde » genannt) und Micro Consulting AG (nachstehend « MC » genannt). Dieser Vertrag betrifft die Dienstleistung  (nachstehend « Cloudlösung » genannt) einer Vermietung der Office Maker-Software (nachstehend « Software » genannt) über Internet, die jeden 3. Monat oder gemäss Vereinbarung mit dem Kunden verrechnet wird. Die Dienstleistung beinhaltet den Hosting der Software, ihre Freischaltung, ihre Installation bei dem Provider, ihre Wartung mit den regelmässigen Updates, die regelmässigen Sicherheitskopien der Kundendaten (Backups) und die Hotline (die Bedingungen der Hotline werden unter Punkt 8 beschrieben).

 

2. Anwendbarkeit

Der Kunde bestätigt die Kenntnisnahme dieses Vertrags und erklärt, diesen in vollem Umfang einzuhalten, sobald er eine Bestellung aufgibt und diese von MC angenommen wird. Der Vertrag wird als abgeschlossen betrachtet und tritt in Kraft, sobald die Cloudlösung online ist und die Zugangscodes (siehe Punkt 4) dem Kunden übermittelt wurden.

 

3. Dauer, Verlängerung und Auflösung des Vertrags

Der Vertrag wird für eine erste Dauer von 12 Monaten ab sein Inkrafttreten abgeschlossen. Er wird dann für die gleiche Dauer jedes Jahr stillschweigend erneut. Er kann mit einem Einschreibebrief durch eine der Parteien mindestens drei Monate vor dem Ablauf widerrufen werden.

 

4. Installation der Software beim Kunden

Die Installation auf den Arbeitsplätzen des Kunden der Software, die für den Zugriff und die Benutzung der Cloudlösung nötig ist, kann durch den Kunden durchgeführt werden. Falls der Kunde eine Installation durch MC verlangt, dann wird sie durch MC zum üblichen Stundentarif verrechnet.

 

5. Zugangscodes

MC schickt die Zugangscode per Mail, nachdem MC die Zahlung für die Rechnung des ersten Zeitraums empfangen hat. Diese Codes sind für die Anmeldung an den Provider der Arbeitsplätze des Kunden.

 

6. Verfügbarkeit der Cloudlösung

Die Cloudlösung ist jederzeit verfügbar, ausser im Fall von höheren Gewalt, von Panne ohne Haftung von MC oder während Wartungsoperationen (Installation von Updates oder z.B. Probleme beim Provider).

 

7. Software-Updates

MC beschäftigt sich mit der Installation von Software-Updates. Die Installation solcher Updates wird wenn möglich ausser den Arbeitsstunden in der Schweiz gemacht.

 

8. Hotline

MC stellt dem Kunden eine Hotline zur Verfügung. Diese Hotline ist jeden Arbeitstag verfügbar, gemäss dem Zeitplan, der auf der Website officemaker.ch, Teil «Dienste» veröffentlicht ist. Die Dauer eines Anrufs ist zu fünfzehn Minuten beschränkt. Die Anrufe werden zum normalen Telefontarif (ohne Aufpreis) verrechnet. Aus Effizienzgründen kann diese Dienstleistung die Installation und Benutzung einer Fernwartungssoftware durch den Kunden verlangen, aber dies ist kein Muss. MC zahlt für die Ausnutzung der Fernwartungssoftware ; ihre Benutzung ist für den Kunden kostenlos.

Die Fragen können auch per Mail, ab die Software geschickt werden. Eine Antwort wird kurzfristig geschickt. MC gibt keine Garantie über den direkten Zugriff oder über die permanente Verfügbarkeit der Hotline, aber versucht, die besten Dienstleistungen anzubieten.

Das Ziel der Hotline ist, Probleme während der täglichen Benutzung der Software zu lösen, falls die begleitenden Unterlagen nicht reichen oder falls eine Fehlermeldung angezeigt wird. Die Hotline liefert Informationen über eine Lösung für das Problem, aber agiert nicht anstelle des Kunden. In gewissen Fällen verweist die Hotline nach der bestehenden Dokumentation.

Die Hotline ersetzt nicht eine Schulung.

Falls die verlangte Hilfe ausser den Rahmen der kostenlosen Hotline ist, wird sie separat verrechnet. Der Kunde wird davon im Voraus informiert und MC übermittelt einen Kostenvoranschlag.

 

9. Provider

Die Cloudlösung wird durch einen Provider zur Verfügung gestellt. Dieser Provider ist eine separate Firma, die durch MC ausgewählt und durch den Kunden angenommen wird. Der Provider garantiert, dass die Daten und die Software in Datacenters in der Schweiz gehostet sind. MC liefert auf Anfrage eine detaillierte Dokumentation über die Dienstleistungen und die Sicherungsmassnahmen des Providers. MC kann jederzeit einen weiteren Provider wählen, ohne dass die Dienstleistungen vermindert werden.

 

10. Vergütungsbetrag

Die Kosten der Cloudlösung werden bei der Annahme der Bestellung gerechnet. Sie sind von der vermieteten Software und der maximalen Anzahl der gleichzeitigen Zugriffe für jede Software abhängig. Die Kosten werden pro Einheit und für Daten bis zu 1 GB verwaltet. Wird die Grösse von 1 GB überschritten, erhöht sich die monatliche Gebühr für jeden zusätzlichen GB. MC kann die Kosten der Cloudlösung jederzeit ändern.

 

11. Vertragsänderung

MC verpflichtet sich, den Kunden über jede Preis- oder Provideränderung im Voraus zu informieren. Der Kunde hat eine Frist von dreissig Tagen, um diese Vertragsänderung zu verweigern. Im Fall einer Verweigerung der neuen Bedingungen kann MC den Vertrag mit einer Vorwarnung von sechs Monaten für das Ende des Monats widerrufen. Falls der Kunde nach dreissig Tage keine Antwort gegeben hat, wird der Vorschlag als akzeptiert betrachtet.

Die durch den Kunden verlangten Änderungen, zum Beispiel die maximale Anzahl an gleichzeitigen Zugriffe auf die Software oder über die vermieteten Software der Cloudlösung, verursachen eine Anpassung des Vergütungsbetrags.

 

12. Zahlungsbedingungen

Nach der ersten Zahlung werden die nächsten Vergütungen einen Monat im Voraus verrechnet. Im allgemeinen sind die Zahlungsbedingungen 10 Tage netto, ohne Abzug.

 

13. Zahlungsverspätung

Falls der Kunde die Vergütungen nicht rechtzeitig bezahlt wird die Cloudlösung durch MC untergebrochen. Der Kunde kann immer weiter auf seine Daten zugreifen, aber nur im Lesemodus und während drei Monaten. Nach diesem Zeitraum wird de Vertrag als aufgehoben betrachtet. Der Kunde kann während einem Monat eine Kopie seiner Daten verlangen, gemäss den Bedingungen vom Punkt 14.

 

14. Dateneigentum

Die durch den Kunden erfassten Daten sind das Eigentum des Kunden. Im Fall der normaler Unterbrechung des Vertrags und nach einer schriftlichen Anfrage des Kunden innerhalb von drei Monaten nach dem Vertragenden, gibt MC dem Kunden seine Daten und eine Einzelplatzversion der Software, die nur das Lesen der Daten erlaubt. Der Kunde kann die Daten wie Adressen, Artikel, Buchungen oder Mitarbeiter selber exportieren. MC kann auch diese Operation gegen Rechnung ausführen.

 

15. Datenschutz und -sicherheit

Alle Daten über den Kunden, die durch MC im Rahmen vom üblichen Verkehr oder MC-Mitarbeiter, die während der Ausführung einer Dienstleistung Zugriff haben können, werden vertraulich behandelt. Keine Information wird an Dritten weitergeleitet, ausser mit der Sondererlaubnis des Kunden. MC folgt dem Schweizer Gesetz über den Datenschutz (RS 235.1).

 

16. Ausnutzungslizenz

Die Software wird durch MC veröffentlicht und verfügt über Sonderbedingungen für ihre Ausnutzung. Diese Bedingungen werden in der Ausnutzungslizenz auf der Website von MC veröffentlicht (www.officemaker.ch).

 

17. Garantie, Verantwortungseinschränkung

Es obliegt dem Kunden, deren Betrieb zu überprüfen und sich zu vergewissern, dass sie keine Defekte, Inkompatibilitäten oder gravierende Mängel aufweisen und sie seinen Bedarf erfüllen.

Für diesen Zweck kann der Kunde die Software mit Demo-Daten kostenlos herunterladen. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist können die schon verrechneten Vergütungen nicht mehr storniert oder zurückgezahlt werden. MC kann keinesfalls für den Schaden von Daten haftbar gemacht werden. Technische Eingriffe, einschliesslich der Korrektur oder Änderung der Parametrierung oder der Daten, sind nicht der Erfolgsplficht unterworfen. Est obliegt dem Kunden, die Richtigkeit der beim Eingriff vorgenommenen Änderungen zu überprüfen, wobei der Kunde die alleinige Verantwortung für seine Daten trägt. Es kann keinerlei Schadenersatz beansprucht werden nach dem Eingriff durch einen Support-Techniker. MC kann keinesfalls für den Verlust oder die Korruption von Daten haftbar gemacht werden, die vom Kunden verwaltet werden. MC ist nicht verantwortlich für die vom Kunden eingegebenen Daten. MC übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass der Kunde Daten verarbeitet, die nicht gesetzeskonform sind. Der Kunde stellt MC von allen Schäden frei, die aus einer Rechtsverletzung Dritter resultieren.

 

18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags unterliegen schweizerischem Recht. Jegliche Streitigkeiten über deren Auslegung oder Anwendung werden den zuständigen Gerichten am Gerichtsstand Lausanne unterbreitet. Wenn ein Gericht einer zuständigen Gerichtsbarkeit aus irgendeinem Grund eine der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags ganz oder teilweise für ungültig erachtet, so behalten die restlichen Bestimmungen ihre Wirksamkeit.

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