Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO
Das neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder DGPR auf Englisch) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Dies ist ein besonders umfangreiches Gesetz, das jede juristische oder natürliche Person in der Welt betrifft, die personenbezogene Daten über europäische Bürger hat. Eine einfache Postanschrift oder E-Mail sind bereits personenbezogene Daten, aber auch viel sensiblere Daten wie Kreditkarten-, medizinische, religiöse usw. Informationen.
Das GDPR schreibt eine Reihe von Verpflichtungen in Bezug auf die individuelle Einwilligung, das Recht auf Vergessen, die Privatsphäre, den Datenschutz, die Datenübermittlung, die Pflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen und viele andere Aspekte vor. Die Bussgelder für Verstösse können extrem hoch sein und wir können Ihnen nur empfehlen, so viele Informationen wie möglich zu erhalten und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Micro Consulting SA, Herausgeber von Office Maker und BiblioMaker-Software und Dienstleister für diese Produkte, verpflichtet sich, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die in ihrem Besitz befindlichen personenbezogenen Daten zu schützen und das strengste Berufsgeheimnis zu wahren. Insbesondere werden diese Daten unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben oder ausserhalb der Schweiz gespeichert. Im Rahmen unseres Cloud Data Hosting Services werden die Daten bei unseren Partnern gespeichert, die selbst in der Schweiz ansässig sind und höchste Sicherheitsstandards erfüllen.
Im Hinblick auf den Einsatz unserer Software können wir unseren Kunden folgende Empfehlungen geben:
Schützen Sie den Zugriff auf Dateien strengstens. Dazu gehören beispielsweise der Schutz des physischen Zugriffs auf den Dateiserver, die Festlegung sicherer Passwörter für den Computerzugriff, die vollständige Verschlüsselung von Festplatten usw.
Konfigurieren Sie in unserer Software genau die Berechtigungen jedes Benutzers, insbesondere für den Druck oder Export von Daten. Die Versionen 6.2 und höher erlauben auch sichere Passwörter, die aus einer Mindestanzahl von Zahlen und Buchstaben bestehen.
Wenn Ihr Computernetzwerk von aussen zugänglich ist, schützen Sie es mit einem sicheren VPN und ändern Sie sein Passwort regelmässig.
Wenn Sie Mailings per E-Mail versenden, informieren Sie immer am Ende der Nachricht, wie der Empfänger diese nicht mehr erhalten darf.
Jede Person hat das Recht, vergessen zu werden, d.h. aus Ihren Adressdateien gelöscht zu werden. Aus steuerlichen Gründen ist es jedoch weiterhin notwendig, die Abrechnungsinformationen für 10 Jahre aufzubewahren.
Informieren Sie alle Ihre Mitarbeiter, die Zugang zu persönlichen Informationen haben, über ihre Pflichten zum Schutz dieser Daten.